Stand Juni 2006. Zuletzt aktualisiert am 17. April 2010. Fragen können als Kommentar hinterlassen, oder hier gestellt werden.
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Die folgenden Informationen beruhen auf meiner eigenen Erfahrung und gelten für denn Fall, dass ein Deutscher und eine Chinesin mit Shanghai Hukou heiraten möchten.
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Eine Deutsche und eine Chinesische Person mit Shanghai Hukou benötigen:
Deutsche Person:
- Eine Meldebescheinigung mit Ledigkeitsvermerk (!) vom Einwohnermeldeamt in Deutschland
- Einen gültigen Reisepass mit einem gültigen Visum. Ein Touristenvisum (L) ist ausreichend.
Das Touristenvisum wird in Deutschland für 30 Tage China Aufenthalt ausgestellt und kann zwei mal auf maximal 90 Tage in Shanghai verlängert werden.
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Chinesische Person:
- Shanghai HuKou (Haushaltsregister)
- ID Karte (chinesischer Personalausweis)
Bei Vorlage der Meldebescheinigung beim Deutschen Konsulat auf der Wu Jiang Road bekommt man eine Konsulatsbescheinigung. Diese bestätigt die Echtheit des Dokumentes aus Deutschland und muss ins Chinesische übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einem offiziellen Übersetzer gemacht werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 8 Euro, dauert eine Woche. Danach kann es auch schon zum Standesamt gehen, kein Termin notwendig. Das Shanghaier Standesamt hat Montags, Mittwochs und Freitags zum Heiraten geöffnet, Dienstags und Donnerstags für Scheidungen. Das formale Heiraten an sich dauert nur zehn Minuten. Man verbringt allerdings ca. eine Stunde im Standesamt, da man ein Formular ausfüllen muss und Fotos gemacht und gedruckt werden. Anschließend wartet man auf die Ausstellung des Zertifikates. Trauzeugen werden nicht benötigt. In 2006 konnte man wählen ob der Trau-Text auf (gebrochenem) Englisch oder Chinesisch verlesen werden soll. Immerhin gibt es die Option Englisch. Im deutschen Standesamt würden die aber doof gucken wenn auf Englisch getraut werden sollte.
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Die Adresse des Standesamtes für Ausländer lautet Cao Bao Road 82, Building E auf dem 4. Stock.
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Wird die Heiratsurkunde in Deutschland anerkannt?
Ja, und das sogar ohne gesondertes Genehmigungsverfahren. Damit die Urkunden jedoch gültig werden, muss man folgendes machen: Die Urkunden notariell beglaubigen und ins Deutsche übersetzen lassen. Praktischer weise gibt es im Standesamt direkt auch einen Notar mit Übersetzungs-Service. Dieser Vorgang dauert ca. eine Woche. Danach müssen die Dokumente vom Chinesischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Die Überbeglaubigung kostet 100 RMB mit Schnellbearbeitung und dauert drei Werktage. Ohne Schnellbearbeitung eine ganze Woche. Der letzte Schritt ist, die Urkunden vom Deutschen Konsulat auf der Wu Jiang Road legalisieren zu lassen. Das Außenministerium leitet die Dokumente nicht automatisch an das Konsulat weiter. Das war es dann auch schon und die Heiratsurkunde ist in Deutschland gültig. Für Deutsche die in anderen Städten Chinas heiraten möchten, können die Bestimmungen ganz anders aussehen. Daher gelten diese Informationen nur für Shanghai. Nützliche Informationen vom Konsulat zum Thema Heiraten in Shanghai gibt es auf
- Deutsches Konsulat Shanghai – Konsularischer Service
- Informationen der Stadt Shanghai zum Thema Heiraten: Shanghai.gov.cn Marriage Service
- Behördengänge aus Erfahrung eines Chinesisch-Deutschen Paares: Behoerden
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Warum der ganze Beglaubigungs-Hickhack?
Beim internationalen Urkundentransfer ist ein solcher Beglaubigungs-Prozess zwingend notwendig, weil in China wirklich alles kopiert werden kann.
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Kann der deutsche Ehepartner nach der Heirat ein China Visum mit längerer Gültigkeit bekommen?
In Shanghai kann man unter Vorlage der Heiratsurkunde, einer polizeilichen Registrierung und einem Passfoto ein Jahresvisum mit mehrfacher Einreise beantragen. Dieses Visum hat L Visum Status, das ist der selbe Status wie ein Touristenvisum mit Besonderheit der längeren Gültigkeit und mehrfachen Einreise. Solange man verheiratet ist, kann das Visum jedes Jahr unter Vorlage der oben genannten Dokumente verlängert werden. Kostet 635 RMB (Stand April 2010) und dauert fünf Werktage. Schnellbearbeitung ist nicht möglich.
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Kann ich meine chinesische Frau sofort nach der Heirat mit nach Deutschland nehmen?
Nicht ohne Weiteres, aber es ist möglich. Dafür muss die chinesische Person zuerst ein Visum zum Familiennachzug beim Deutschen Konsulat beantragen. Außerdem müssen Deutschkenntnisse mindestens der Stufe A1 nachgewiesen werden können. Kurse und Prüfungen mit Zertifikat Deutsch A1 werden vom Goethe Institut Shanghai durchgeführt. Anschließend muss sich das Ehepaar bei der lokalen Ausländerbehörde melden. Aufgrund des Familienzusammenführungs-Gesetzes dürfen angeheiratete Ausländer in Deutschland leben und an Einbürgerungsprogrammen teilnehmen (z.B. Deutsch lernen). Genauer gesagt müssen Migranten an dem Deutschkurs teilnehmen, ist Auflage. Bei den Deutschkursen ist mir zu Ohren gekommen, dass die Kurse nicht kostenlos sind, aber wohl unterstützt werden. Ein Euro pro Stunde – Rest zahlt der liebe Steuerzahler. Wenn sie Deutschland lediglich besuchen möchte, um die neuen Verwandten kennen zulernen, reicht ein Besuchsvisum aus. Nachdem man verheiratet ist, muss man viele Felder in dem Visumantrag nicht mehr ausfüllen (z.B. Finanzierungsnachweis), was die ganze Sache sehr erleichtert.
Wer bereits ein gemeinsames Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit hat, für den sind die Deutschkenntnisse der Stufe A1 nicht verpflichtend bei Antragsstellung, es reicht die Heiratsurkunde und den deutschen Reisepass vom Kind vorzuzeigen. Wer die Zeit hat, dem empfehle ich aber trotzdem den Deutschkurs zuerst in China zu machen, weil es den Chinesen am Anfang leichter fällt von Chinesen zu lernen. Bearbeitungszeit des Visums zum Familiennachzug beträgt 2 bis 3 Monate.
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Wir bekommen ein Kind in China. Welche Nationalität bekommt es?
Wenn ein Deutscher mit einer Ausleänderin ein Kind bekommt, hat das Kind ein Recht auf einen deutschen Pass – ohne Wenn und Aber. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nationalität die nicht-deutsche Person hat. Dafür ist jedoch die Feststellung der Vaterschaft notwendig. Ein Gen-Test? Keine Sorge. Diese Feststellung kann in schriftlicher Form erfolgen, in der beide Eltern unterschreiben dass sie die wirklichen Eltern sind. Bei Geburt in China bekommt man eine Geburtsurkunde mit einem Zettel zum abreissen dran. Dieser Zettel ist ganz wichtig! Man kann den Zettel benutzen dem Kind einen chinesischen Hukou und somit die chinesische Staatsbürgerschaft zu geben. Einen deutschen Pass kann das Kind auch bekommen. Aber wenn es ausreisen will, gilt der chinesische Pass. Um mit dem deutschen Pass erstmalig auszureisen, wird eine Ausreisegenehmigung benötigt. Diese bekommt man nur mit dem Zettel von der Geburtsurkunde. Wenn das Kind nach der Geburt den deutschen Pass bekommt und man den Zettel behält für die spätere Ausreise, dann kann das Kind quasi unbegrenzte Zeit sich in China aufhalten. Es wird aus Sicht der chinesischen Behörden als chinesischer Bürger angesehen bis es das erste Mal mit dem deutschan Pass ausreist. China akzeptiert keine doppelte Staatsbürgerschaft, deshalb rate ich werdenden Eltern in China nur zum deutschen Pass. Die Ausreisegenehmigung drängt nicht. Zwischen Passausstellung und Beantragung der Ausreisegenehmigung gibt es kein Zeitlimit, zumindest nicht in 2008.
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Ich arbeite nicht in Shanghai und kann unmöglich so lange Urlaub nehmen zum heiraten. Was soll ich tun?
Recherchieren und planen. Solange deine Verlobte in Shanghai ist und Zeit hat, ist das kein Problem. Wer richtig plant, kann gezielt innerhalb von einem Tag heiraten. Die Nacharbeit mit den Dokumenten kann die Frau bzw. eine dritte Person deines Vertrauens in China erledigen.
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Anlegung eines Stammbuches
Das Deutsche Konsulat Shanghai kann ein Stammbuch für das neue Ehepaar in Deutschland anlegen. Dafür müssen die Ehepartner mit folgenden Unterlagen, montags bis freitags zwischen 08:30 und 11:30 Uhr am Konsulatschalters des Generalkonsulates vorsprechen:
- Heiratsurkunde in legalisierter Form
- Pässe beider Ehegatten
- Geburtsurkunden der Ehegatten (chinesische Urkunden in legalisierter Form)
- ggf. Heiratsurkunden und Scheidungsurteile bzgl. Vorehen (chinesische Urkunden in legalisierter Form)
- ggf. Erklärung zur Namensführung.
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Die Erfahrung des Konsulates hat gezeigt, dass wenn der Chinesische Ehepartner bei der Namensführung den Nachnamen des Ehepartners annimmt, sich die Dokumente in China NICHT ändern (ID, Passport etc.). Das bedeutet, dass der chinesische Ehepartner in China weiterhin seinen/ihren alten Namen behält wohingegen in Deutschland der neue Name gilt. Das Familienbuch wird über das Generalkonsulat beim Standesamt in Berlin angelegt. Der Antrag wird nur vom Generalkonsulat direkt dorthin übersendet. Natürlich kann man das Familienbuch aber auch selbst bei seiner Heimatgemeinde anlegen. Dafür sollte man sich dann direkt an diese wenden. Die Chinesische Geburtsurkunde Bei der Geburtsurkunde tritt oft Verwirrung auf, weil die meisten Chinesen solch ein Dokument nicht haben. Es gibt es aber. Man bekommt es an der lokalen Polizeistation, auf die auch der HuKou der Person registriert ist. Danach geht dann wieder das übliche Dokumenten verfahren los: notariell übersetzen lassen, vom chinesischem Außenministerium ueberbeglaubigen lassen und dann zum Konsulat bringen zur Legalisation. Am besten besorgt man sich dieses Dokument vor der Eheschließung und lässt es dann zusammen mit der Heiratsurkunde übersetzen, überbeglaubigen, legalisieren. Das spart Zeit.
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Besuchsvisum für Deutschland beantragen
Wenn die Frau Deutschland besuchen möchte, muss ein Besuchsvisum beantragt werden. Dies kann man ohne Voranmeldung tun unter Vorlag der legalisierten Heiratsurkunde. Dazu vor 8:00 Uhr am Konsulat auf der Wu Jiang Rd. erscheinen. Vorher 2 Besuchsvisums Anträge sorgfältig ausfüllen in CHINESISCH oder DEUTSCH. Alle verlangten Dokumente sollten im Original und jeweils mit zwei Kopien mitgebracht werden. Für mit Deutschen verheiratete Chinesen ist das Visum kostenlos, der Steuerzahler in Deutschland zahlt die Kosten. Bearbeitungszeit beträgt 5 Werktage. Wir wurden bei der Beantragung gefragt, wie wir uns kennengelernt haben, was wir machen und warum ich Chinesisch lerne. War aber sehr unkompliziert. Sehr viele Menschen wollen morgens ein Visum beantragen.
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Hallo, ich habe eine Chinesin durch Bekannte kennen gelernt. Sie lebt aber noch in China.Wie kann ich Sie einladen? Was muss ich alles
tun?Wie sieht es mit einer Heirat in China aus?Wann kann Sie dann nach Deutschland?Was ist der schnellste Weg sie bei mir zu haben? Bitte geben Sie mir hilfreiche Hinweise. Für Ihre Info bedanke ich mich vielmals.
Mit freundlichen Grüßen Jürgen
Hallo Jürgen,
Einladen ist die einfachste und schnellste Möglichkeit deine Freundin dich in Deutschland besuchen zu lassen. Ich schätze das dieses Vorgehen innerhalb von 1-2 Monaten umsetzbar ist.
Heiraten und nach Deutschland mitnehmen dauert schätzungsweise ein halbes Jahr, weil sie dann auch Deutschenntnisse der Stufe A1 nachweisen muss bei Beantragung des Visums für Familiennachzug. Wenn sie bereits Deutsch spricht, dann kann diese Zeit um 2-3 Monate verkürzt werden.
Zuerst einmal braucht deine Freundin einen Reisepass. Wenn dieser bereits vorhanden ist, sollte geprüft werden wie lange er noch gültig ist. Am besten lässt du dir eine Kopie ihres Reisepasses zusenden, denn die Informationen aus dem Pass wirst du noch für andere Dinge benötigen.
Zum Einladen musst du bei deinem lokalen Ausländeramt in Deutschland eine sogenannte Verpflichtungserklärung holen. Dazu musst du dem Amt deine Einkünfte und Wohnsituation offenlegen und für deine Freundin garantieren. D.h., im Falle einer Abschiebung aus Deutschland musst du für alle entstehenden Kosten aufkommen. Ausserdem garantierst du damit für ihren Lebensunterhalt zu zahlen. Die Verpflichtungserklärung kostet ca. 25 Euro.
Nachdem du die originale Verpflichtungserklärung bekommen hast, machst du dir eine Kopie und sendest das original nach China zu deiner Freundin. Sie muss bei Beantragung des Besuchsvisums die originale Verpflichtungserklärung vorzeigen/abgeben. Zusätzlich solltest du noch eine selbst geschriebene Einladung auf Deutsch mit Reisezweck, Aufenthaltsdauer und Passnummer zur eindeutigen Identifikation der Person im Einladungschreiben verfassen.
Ausserdem muss sie bei Beantragung eine Reisekrankenversicherung sowie Flugtickets vorweisen können. Mehr Details zur Beantragung eines Besuchsvisums findest du auf der Website des zuständigen Konsulates der BRD. Wenn deine Freundin im Bereich Jiangsu Provinz oder Shanghai ihren Hukou (Haushaltsregister) hat, dann ist das folgende Konsulat zuständig: http://www.shanghai.diplo.de/
Bitte bachte, dass sie vor dem Vorsprechtermin in der Botschaft zuerst alle nötigen Dokumente haben muss, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Sie wird einen Termin zur Beantragung benötigen. Bis sie den Termin hat können wenige Tage bis zu ein paar Wochen vergehen, je nachdem zu welcher Jahreszeit der Antrag abgegeben werden soll. Beispielsweise jetzt geht es noch, in den Hauptreisemonaten im Sommer gibt es in der Botschaft längere Wartezeiten.
Heiraten ist langwieriger und etwas komplizierter. Dazu kannst du den Artikel auf meiner Website lesen um einen Eindruck zu bekommen.
Grüße,
Christian
Wie ich sehe sind hier Leute vom Fach,daher wende ich mich doch jetzt mal vertrauensvoll an euch!
Meine Situation sie wie folgt aus, ich bin der liebe wegen nach china ausgewandert (vorerst)und lebe seit laengerem in shanghai.Hier handelt es sich um eine serioese beziehung und nicht um missbrauch oder etc!!!Sie 23 und ich 26 jahre alt haben das GLueck gefunden und wie es der liebe gott will (und wir auch)haben wie bald ein Kind zu erwarten!
Dieses freut uns beide, und wir werden naechsten monat in Hunan heiraten,allerdings wuerde ich mich freuen wenn unser Kind eine deutsche Schulbuldung geniessen duerfte!
da sich meine Frau allerdings schwer mit der deutschen Sprache tut, Sie jedoch fliessend englisch spricht, fallen fuer uns keine Probleme bezueglich der Sprache an.
Nun habe ich gelesen das ich ein Ehegatten Visum fuer Sie beantragen kann,klingt sehr gut und ist rechtlich einklagbar,also nicht nach Laune des Konsulats entscheidbar.Jedoch MUSS sie ein A1 test nachweisen um einreisen zu duerfen ;-( Ist dieses auch der Fall wenn wir ein Kind zusammen mit der deutschen Staatbuergerschaft haben oder kann Sie diesen auch in Deutschland spaeter erlangen/nachweisen?
Ich waere fuer jede Hilfe dankbar und bedanke mich im voraus fuer euer Interesse!
Liebe gruesse Mirco
ok, wer lesen kann ist klar im vorteil,sorry hat sich erledigt ;-)
***Wer bereits ein gemeinsames Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit hat, für den sind die Deutschkenntnisse der Stufe A1 nicht verpflichtend bei Antragsstellung, es reicht die Heiratsurkunde und den deutschen Reisepass vom Kind vorzuzeigen. Wer die Zeit hat, dem empfehle ich aber trotzdem den Deutschkurs zuerst in China zu machen, weil es den Chinesen am Anfang leichter fällt von Chinesen zu lernen. Bearbeitungszeit des Visums zum Familiennachzug beträgt 2 bis 3 Monate.***
allerdings eine andere frage, kann ich die ganzen passgeschichten fuer das kind von china aus beantragen,da eine aus- und wieder einreise doch ein wenig mein budget uebersteigt ;-)
und was kommt da direkt auch mich zu. sorry leider mein erstes kind und dann bin ich auch noch in China *smile*,
vielen Dank nochmal
Hallo Mirco,
euer Kind hat ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Um den deutschen Pass in China (ich schreibe hier aus eigener Erfahrung über das deutsche Konsulat in Shanghai) zu bekommen, musst du folgendes tun:
1. Chinesische Geburtsurkunde vom Notar beglaubigen lassen
2. beglaubigte Geburtsurkunde auf Deutsch übersetzten lassen vom zertifiziertem Übersetzungsbüro (外事办事处)
3. die übersetzte Geburtsurkunde muss vom deutschen Konsulat legalisiert werden (dadurch wird das Dokument automatisch auch in Deutschland gültig)
4. Reisepass für das Kind im Deutschen Konsulat beantragen (wird durch das Standesamt I in Berlin bearbeitet, dauert ca. einen Monat)
Das Konsulat weisst darauf hin, dass das Kind nach Erhalt des Reisepasses einen gültigen Aufenthaltstitel (=Visum) erlangen muss. In 2008 war es so, dass dies von der Chinesischen Seite aus her nicht notwendig war, weil das Kind aus Sicht der chinesischen Regierung solang als chinesischer Staatsbürger gilt, bis es das Land das 1. Mal verlässt. Dabei gilt die chinesische Geburtsurkunde als Ausweis.
Damit das Kind dann ausreisen darf, musst du im Ausländeramt in China eine Ausreisegenehmigung beantragen. Ohne diese Genehmigung kann das Kind nicht ausreisen, da nützt dann auch der deutsche Reisepass nichts.
Wichtig 1: die diesbezüglichen Gesetze in China können sich seit 2008 wieder geändert haben. Unbedingt zum zuständigen Ausländeramt gehen und genau nachfragen wie der aktuelle Stand ist.
Wichtig 2: unbedingt KEINEN Hukou für das Kind beantragen. Um einen Hukou zu beantragen, wird ein Abreiszettelchen aus der Geburtsurkunde benötigt. Wenn dieser Zettel an der Geburtsurkunde fehlt, dann bekommt das Kind keine Ausreisegenehmigung vom Ausländeramt.
Ja, Nur Vorteile über Vorteile — besonders wenn der weiße Mann reich ist, und sein Status und seine EU-Staatsangehörigkeit, etc. Welche Frau, samt Familie will dazu nein sagen? Showing-Off Exotique, eh?
sigh… 病根
Spare lerne leiste was, dann haste‘ kannste‘ biste‘ was!